17.05.2013
Ursula Mittelmann
Das Sozialamt kann vom Sohn einer Heimbewohnerin für die Heimkosten nicht das ihm von der Mutter geschenkte Haus (Erbbaurecht) zurückfordern. Dabei kommt es auf die besonderen Umstände des Einzelfalls an.
07.05.2013
Christel von der Decken
Aufgrund einiger Petitionen hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung Versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 24. April 2013 (BGBl. I 2013, S. 932 ff) mit Wirkung zum 1.5.2013 auch einige Änderungen zugunsten der Versicherungsnehmer bei der privaten Krankheitskostenversicherung vorgenommen. Der Versicherungsnehmer hat jetzt u.a. einen Auskunftsanspruch über den Umfang der Kostenübernahme für teure Behandlungen vor Beginn der Heilbehandlung und ein unmittelbares Recht auf Einsicht in Gutachten und Stellungnahmen, auf die der Versicherer seine Entscheidung gestützt hat.
02.05.2013
Ursula Mittelmann
Ein Versicherungsunternehmen kann einen Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann noch wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn es erst Jahre nach Vertragsabschluss bei Eintritt des Versicherungsfalls feststellt, dass der Versicherungsnehmer damals die „Gesundheitsfragen“ falsch beantwortet hat und sich bewusst war, dass das Versicherungsunternehmen bei wahrheitsgemäßen Angaben den Versicherungsvertrag möglicherweise nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen schließen würde.
02.05.2013
Ursula Mittelmann
Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Rentenaltersgrenze erreicht hat, ohne sich selbst unterhalten zu können, kann Anspruch auf Sozialhilfe in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Dabei bleiben Unterhaltsansprüche eines Leistungsberechtigten gegen seine Kinder oder Eltern nach § 43 Abs. 2 SGB XII unberücksichtigt, „sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 (SGB IV) unter einem Betrag von 100.000,00 € liegt“. Umstritten war, ob hinsichtlich der Eltern eines Leistungsempfängers das Einkommen beider Elternteile oder nur eines Elternteils gemeint war.
Aus der Pressemitteilung des BSG über sein Urteil ergibt sich, dass Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht schon ausscheidet, wenn beide Elternteile zusammengerechnet ein Einkommen von mindestens 100.000,00 € aufweisen, sondern erst dann, wenn ein Elternteil über ein solches Einkommen verfügt.
26.04.2013
Martin Schafhausen
In mehreren Entscheidungen vom 23.04.2013 (3 AZR 475/11, 3 AZR 23/11, 3 AZR 24/11, 3 AZR 512/11 und 3 AZR 513/11) hat das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung aus dem Urteil vom 21.04.2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) aufgegeben und klargestellt, dass bei Betriebsrenten mit einer „gespaltenen Rentenformel“, die zum Januar 2003 vorgenommene außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nicht dazu führt, dass die Betriebsrenten so zu berechnen sind, als wäre die außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nicht erfolgt. Das Bundesarbeitsgericht hatte bislang die durch die außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze erfolgte „Betriebsrentenkürzung“ dadurch ausgeglichen werden, dass angenommen worden war, die Versorgungsordnungen seien ergänzend so auszulegen, dass dieser Nachteil durch die Arbeitgeber auszugleichen ist.
An dieser Rechtsprechung hält das Bundesarbeitsgericht nunmehr nicht mehr fest. Ein Anspruch auf eine höhere Betriebsrente wegen der außerplanmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze könne sich allenfalls nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage - § 313 BGB – ergeben. Eine ergänzende Vertragsauslegung der Versorgungsordnung komme nicht in Betracht.
26.04.2013
Martin Schafhausen
Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 24.04.2013 – L 1 KR 391/12 - festgestellt, dass die Kosten einer Fettabsaugung (Liposuktion), die stationär erfolgen muss, von der gesetzlichen Krankenkasse zu erstatten ist.
Das Gericht begründet dies damit, dass nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für ästhetische Chirurgie zur Liposuktion die stationäre Behandlung der Klägerin medizinisch notwendig gewesen sei. Im ambulanten Bereich sollten nach dieser Leitlinie maximal zwei Liter reines Fettgewebe abgesaugt werden. Bei der Klägerin waren aber drei bis vier Liter Fettmasse pro Behandlung zu entfernen. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese Behandlungsmaßnahme nicht positiv bewertet habe, sei nur bei einer ambulanten Behandlung zur berücksichtigen. Bei einer stationären Behandlung sei eine Kostenübernahme nur dann ausgeschlossen, wenn eine negative Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliege.
Unter Berücksichtigung dieser Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts wird man in Zukunft darauf zu achten haben, vor der Durchführung einer Liposuktion bei der Krankenkasse den Antrag auf eine stationäre Behandlung zu stellen und dabei darzulegen, warum aus medizinischen Gründen eine stationäre Behandlung erforderlich ist.
Hatte die Krankenkasse bei einem Antrag auf eine ambulante Maßnahme nicht darauf hingewiesen, dass ein Kostenerstattungsanspruch bei der Durchführung einer stationären Maßnahme möglich ist, kommt eine Kostenerstattung über den sogenannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch in Betracht.
12.04.2013
Ursula Mittelmann
Ab Eintritt ins Rentenalter kann Barvermögen des Unterhaltspflichtigen auch dann zum Elternunterhalt herangezogen werden, wenn es während der aktiven Erwerbsphase für die eigene Altersvorsorge aufgebaut wurde und aus diesem Grund als geschützt galt.
09.01.2013
Ursula Mittelmann
Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2013 beträgt 4,1 %. Damit ist der Satz erstmals seit 2006 wieder erhöht worden.
02.01.2013
Christel von der Decken
02.08.2012
Stella Schicke
02.08.2012
Dr. Ole Ziegler - Mediator
Kindergeld während des freiwilligen Auslandsdienstes
24.07.2012
Christel von der Decken
Nach bisherigem Recht konnten Kinder, die anstatt des Zivildiensts im Inland einen anderen Dienst im Ausland im Sinne des § 14b Zivildienstgesetzes geleistet haben, Kindergeld für die Dauer dieses Dienstes beziehen. Durch die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht kommt die Berücksichtigung dieses „anderen Dienstes“ längstens bis zum 31.12.2011 nicht mehr in Betracht. Das Steueränderungsgesetz 2013 sieht vor, dass stattdessen nun rückwirkend zum 1.1.2012 ein Auslandsdienst nach § 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz berücksichtigt werden kann.